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Prävention von sexualisierter Gewalt 

Die Deutsche Bischofskonferenz hat zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen im September 2013 die Rahmenordnung „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ erlassen. Diese Rahmenordnung führt verschiedene Maßnahmen ein, die im Bistum Fulda in der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurden.

Wir als KHG legen Wert darauf, die Würde, Integrität und Unantastbarkeit der Menschen – gleich welchen Alters – im Rahmen unseres Verantwortungsbereichs und unserer Möglichkeiten zu gewährleisten. Wir sind uns der großen Verantwortung für das körperliche, geistige, geistliche und seelische Wohl der Menschen, die zu uns kommen, bewusst. Im Rahmen unserer Veranstaltungen und bei allen Begegnungen in unseren Räumlichkeiten sollen sie gerade vor dem Hintergrund des christlichen Menschenbildes Respekt und Wertschätzung erfahren.

Deshalb haben wir ein eigenes institutionelles Schutzkonzept entwickelt. Es dient dazu, ein größtmögliches Maß an Sensibilität und Wachsamkeit zu entwickeln und eine „Kultur der Achtsamkeit“ in der KHG auf- und auszubauen.

Es wird von den Hauptamtlichen der KHG regelmäßig geprüft und fortgeschrieben. Alle Hauptamtlichen in der KHG haben eine mindestens 6-stündige Präventionsschulung absolviert und müssen in regelmäßigen Abständen an weiteren Veranstaltungen teilnehmen. Alle Ehrenamtlichen, die selbstständig Veranstaltungen im Namen der KHG durchführen, werden aufgefordert, den Verhaltenskodex und die Selbstauskunftserklärung zu unterschreiben und an einer mindestens 3-stündigen Grundschulung teilzunehmen. 

Schutzkonzept der KHG Fulda

Verhaltenskodex und Selbstauskunftserklärung für Ehrenamtliche